Impressum

Anschrift/Firmensitz:
Mondral GmbH
Abensberger Str. 29 D-84048 Mainburg
Tel.: +49 (0) 8751 87688 32
Fax: +49 (0) 8751 872 55-18
E-Mail: info@monral.de

Persönlich haftende Gesellschafter:
Dipl.-Ing. Johannes Beck
Dipl.-Ing. Hermann Beck

Sitz der Gesellschaft: Mainburg
Amtsgericht Regensburg: HRB 8488

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Für alle Verträge, die mit uns abgeschlossen werden, gelten die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit der widerspruchslosen Annahme unseres Angebots oder unserer Auftragsbestätigung an. Als Widerspruch gilt nur ein ausdrücklicher schriftlicher, deutlich als solcher gekennzeichneter Widerspruch. In jedem Falle gelten Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen nur, wenn und soweit sie von uns für den jeweiligen Auftrag schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag ist für uns erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Beim Abschluß des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Falls spätere Informationen nach unserer Ansicht Zweifel hieran begründen, sind wir berechtigt, unter Nachnahme des Rechnungsbetrages zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftrag- geber nicht die von uns verlangten Sicherheiten für die Erfüllung des Vertrages leistet. Bei Stornierungen des Auftrags vor Lieferung, fallen 20% des Auftragswertes für Storno- und Bearbeitungsgebühren an. Bei Sonderanfertigungen fallen 100% des Auftragswertes für Storno und Barbeitungsgebühren an. Der Käufer hat diese binnen 10 Tage rein netto ab Rechnungstellung zu zahlen.

2. LIEFERUNG

Liefertermine sind ungefähre. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten aber nicht als Kalender- oder Fixtage. Betriebsstörungen bei unseren Lieferanten, Einstellung der Produktion der bestellten Ware und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Insolvenz oder ähnliche Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluß eingetreten sind. Bei Lieferverzug kann der Käufer vom Vertrag erst zurücktreten, wenn er uns mit eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von zwei Monaten gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Auf Abruf gekaufte Waren müssen innerhalb von drei Monaten abgenommen werden, wenn nicht ausdrücklich andere Fristen vereinbart sind. Nach Ablauf der Abruffrist sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auszuliefern. Zum Selbstabholen gekaufte Ware können wir nach Ablauf von 2 Wochen nach Bereitstellung auf Kosten und Gefahr des Käufers zum Versand bringen, wenn nicht eine längere Frist vereinbart ist. Die Waren werden unfrei geliefert. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf gilt §447 BGB.

3. WARENRÜCKNAHME

Eine Warenrücknahme ist nur mit unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung möglich. Im Falle eines berechtigten Rücktritts haben wir Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung in Höhe von mindestens 25% des Kaufpreises, sofern nicht im Einzelfall ein höherer Aufwand einschl. Wertminderung gegeben ist.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise verstehen sich ab unserem Lager Mainburg. Karton- sowie Sonderverpackung, z.B. Verschlag- oder Kistenverpackung, Paletten etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisreduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen und nicht reklamationsfähig. Der Kaufpreis zuzüglich gesetzl. MWSt. ist bei Lieferung in bar fällig, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Er ist gemäß den Bedingungen der Auftragsbestätigung, hilfsweise der Rechnung, ohne Abzug zahlbar. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Geleistete Zahlungen werden stets zur Abdeckung der jeweils ältesten Rechnung verbucht, so daß Skontoabzüge nur dann anerkannt werden können, wenn insgesamt unsere Skontierungsfristen gewahrt bleiben. Wechsel gelten nicht als Zahlung. Bei verspäteter oder gestun- deter Zahlung sind ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der EZB festgelegten Basiszinssatz zu entrichten. Der Kaufpreis aller gelieferten Waren wird bei Zahlungsverzug unabhängig von ursprünglich anderslautenden Zahlungsbedingugen sofort in bar fällig, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen mehr als 14 Tage in Rückstand bleibt. Die Zurückbehaltung fälliger Beträge wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Verpflichtung zur weiteren Lieferung, den Käufer jedoch nicht von der Abnahme- pflicht.

5. MÄNGELRÜGEN und GARANTIE

Sofort erkennbare Mängel (Transportschäden u.ä.) müssen bereits bei Anlieferung auf den Frachtpapieren schriftlich vermerkt und ein Duplikat binnen 24 Stunden uns vorgelegt werden. Verdeckte Schäden müssen binnen 2 Tagen schriftlich gemeldet und genau beschrieben werden, möglichst unter Beifügung von Fotos. Falls sich Beanstandungen als berechtigt erweisen, haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder zur Lieferung von Ersatzstücken. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Kleine Maßdifferenzen und Abweichungen von Zeichnungen, Abbildungen oder Beschreibungen, ebenso Abweichungen verschiedener Möbelstücke gleicher Materialart hinsichtlich Struktur und Farbe des Werkstoffs voneinander sind oft unvermeidbar, sie berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei Rücksendungen ohne vorherige Verständigung und ohne unser ausdrückliches Einverständnis behalten wir uns vor, die Annahme auf Kosten des Absenders zu verweigern. Wir gewähren 2 Jahre Garantie gemäß den Bedingungen des jweiligen Herstellers. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel erlöschen, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.

6.EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weiterveräußert, so tritt der Käufer jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen Drittabnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe unserer Forderungen.

7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainburg. Das gilt auch für Scheckverpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag eingegangen werden.

8. SONSTIGES

Die etwaige Ungültigkeit einer unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

AGB Mondral GmbH Mainburg Regensburg Januar 2010

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